Unsere 3 gewerblichen Drohnen Haftpflicht Versicherungen

Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren.

Sämtliche Erstinformationen finden Sie hier oder können im Downloadbereich als PDF heruntergeladen werden.

Wir möchten Ihnen auch eine produktorientierte Beratung anbieten und bieten Ihnen hierzu die folgenden Optionen an:

Falls Sie Fragen haben, sei es vor dem Buchungsprozess oder währenddessen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.


R+V

Luftfahrthaftpflicht

ab 123,93 EUR

Empfehlung für eine einzige Drohne, die außerhalb von Europa genutzt wird.
  • Versicherungssummen: 1 - 5 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter
    Drohnen:
    Preis pro Drohne
  • Geltungsbereich:
    weltweit ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Dokumentation:
    bis zu 7 Tage
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute möglich
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Keine Upgrade Möglichkeit
  • Keine Zusatzbausteine

HDI Änderungen
24/7- Kundenportal
Mit PayPal bezahlbar!

Luftfahrthaftpflicht

ab 100,00 EUR

Verwaltung der Daten in einem eigenen Intranet.
  • Versicherungssummen: 1 - 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    je nach Tarif
  • Geltungsbereich:
    Europa, optional: weltweit ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Dokumentation:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute möglich
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade Möglichkeit
  • Keine Zusatzbausteine

vD-Tarif Neuer verbesserter
Tarif 2024

Luftfahrthaftpflicht

ab 97,99 EUR

Profitarif! Empfehlung für alle die es schnell und flexibel haben wollen.
  • Versicherungssummen: 3 - 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    je nach Tarif
  • Geltungsbereich:
    Europa, optional: weltweit ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Dokumentation:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute möglich
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade Möglichkeit
  • Zusatzbausteine: BOS und Agrar


Gewerbliche vD-Tarife (exklusiv nur bei uns!)



Start


EUR 97,99

  • Deckungssumme: EUR 3 Mio
  • 2 Fluggeräte (max 1 gleichzeitig im Einsatz, 2 gleichzeitig +40 EUR)
  • Anzahl versicherter Steuerer:
    unbegrenzt
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Versicherungsdokumente direkt nach Abschluss per Email
  • Private Nutzung inklusive
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Europaweiter Versicherungsschutz
    plus EUR 45 für weltweit
  • BOS Flüge mitversichern
    plus EUR 225,00
  • Agrar/Sprühflüge mitversichern
    plus EUR 135,00
  • Foto- / Videoflüge versichert
  • Indoor-Flüge versichert
  • Wettbewerbe versichert
  • Freies Fliegen außerhalb Modellflugplätzen versichert
  • Autonomer Betrieb mit direkter Eingriffsmöglichkeit
  • Steuerung via Smartphone / Tablet
  • FPV Flüge (ein Spotter muss Sichtkontakt haben)

Optimal


EUR 199,00

  • Deckungssumme: EUR 5 Mio
  • Unbegrenzte Anzahl von Fluggeräten
    (max. 2 gleichzeitig im Einsatz)
  • Anzahl versicherter Steuerer:
    unbegrenzt
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Versicherungsdokumente direkt
    nach Abschluss per Email
  • Private Nutzung inklusive
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Europaweiter Versicherungsschutz
    plus EUR 45 für weltweit
  • BOS Flüge mitversichern
    plus EUR 225
  • Agrar/Sprühflüge mitversichern
    plus EUR 135
  • Foto- / Videoflüge versichert
  • Indoor-Flüge versichert
  • Wettbewerbe versichert
  • Freies Fliegen außerhalb Modellflugplätzen versichert
  • Autonomer Betrieb mit direkter Eingriffsmöglichkeit
  • Steuerung via Smartphone / Tablet
  • FPV Flüge (ein Spotter muss Sichtkontakt haben)

Pro


EUR 377,00

  • Deckungssumme: EUR 10 Mio
  • Unbegrenzte Anzahl von Fluggeräten
    (max. 5 gleichzeitig im Einsatz)
  • Anzahl versicherter Steuerer:
    unbegrenzt
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Versicherungsdokumente direkt
    nach Abschluss per Email
  • Private Nutzung inklusive
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Europaweiter Versicherungsschutz
    plus EUR 45 für weltweit
  • BOS Flüge mitversichern
    plus EUR 450,00
  • Agrar/Sprühflüge mitversichern
    plus EUR 270,00
  • Foto- / Videoflüge versichert
  • Indoor-Flüge versichert
  • Wettbewerbe versichert
  • Freies Fliegen außerhalb Modellflugplätzen versichert
  • Autonomer Betrieb mit direkter Eingriffsmöglichkeit
  • Steuerung via Smartphone / Tablet
  • FPV Flüge (ein Spotter muss Sichtkontakt haben)





Drei Möglichkeiten für Ihre kommerzielle Drohnenversicherung & FAQ























Option 1: Gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherung im vD-Tarif

Durch unseren vD-Tarife stellen wir Ihnen die gesammelten Erfahrungen der letzten Jahre in einem preiswerten, speziell auf die Bedürfnisse von Drohnenpiloten zugeschnittenen Haustarif zur Verfügung. Kennzeichnend für diesen Tarif sind seine große Flexibilität, die Möglichkeit, mehrere Drohnen zu versichern, spezielle Konzeptlösungen und die Unterstützung durch unser Team.

Wenn Sie sich für einen vD-Tarif entscheiden, erhalten Sie umgehend Ihre internationale Versicherungsbestätigung per E-Mail, damit Sie ohne Verzögerung mit dem Fliegen beginnen können. Der vD-Tarif eröffnet Ihnen darüber hinaus eine breite Palette an Auswahl- und Erweiterungsoptionen, um Ihre Drohnenhaftpflichtversicherung genau auf die spezifischen Anforderungen Ihres Geschäfts abzustimmen.

Mit den Stufen Start, Optimal und Pro bieten wir drei verschiedene kommerzielle Versicherungspläne für Ihre Drohne an, die sich durch unterschiedlich hohe Versicherungssummen auszeichnen. Mit der Auswahl eines höherwertigen Tarifs erhöht sich entsprechend auch die Zahl der versicherten Luftfahrzeuge. Inbegriffen ist stets eine offene Pilotenklausel. Die Entscheidung für einen vD-Tarif ermöglicht es uns, sehr flexibel auf Ihre Anforderungen zu reagieren. Wenn es erforderlich ist, einen zusätzlichen Piloten kurzfristig zu versichern, ist dies normalerweise innerhalb von 48 Stunden machbar. Die aktualisierte Versicherungsurkunde wird dann direkt per E-Mail verschickt. Mit der Wahl unseres vD-Tarifs versprechen wir Ihnen daher kürzestmögliche Bearbeitungszeiten und höchste Flexibilität – essenziell für Ihr Geschäft!


Alle drei vD-Tarife sind vollständig auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Betriebs zugeschnitten und anpassbar. Sie haben die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss oder auch später zu einem bestehenden Vertrag spezifische Zusatzoptionen hinzuzufügen oder zu buchen. Dadurch sind beispielsweise weltweiter Versicherungsschutz, Einsätze von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), sowie landwirtschaftliche oder Agrar-/Sprühflüge realisierbar. Auch ein Upgrade von einem kleineren zu einem umfangreicheren Tarif ist jederzeit möglich!

Aktuell bieten unsere vD-Tarife ebenfalls eine attraktive Möglichkeit, eine sogenannte Vermieterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Art der Versicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung unter Gewerbetreibenden, die beabsichtigen, ihre Drohnenflotte zu vermieten. Hier ein knapper Überblick über die wesentlichen Merkmale unserer vD-Tarife:

  • Versicherungssummen sind gestaffelt in 3 Millionen, 5 Millionen und bis zu 10 Millionen EUR.
  • Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Deutschland und Europa.
  • Es gibt keine Selbstbeteiligung bei Schadensfällen.
  • Die Möglichkeit zum Upgrade besteht, beispielsweise kann eine weltweite Deckung für zusätzliche 45 EUR erworben werden.
  • Eine Haftpflichtversicherung für private Flüge ist inkludiert.
  • Es werden Zusatzmodule für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben angeboten, zum Beispiel für Flüge außerhalb der Sichtweite und vieles mehr.
  • Die Versicherung deckt Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg ab.




Option 2: Gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherung der R+V

Bei der R+V haben Sie die Auswahl aus fünf unterschiedlichen Haftpflichttarifen, abhängig von der benötigten Deckungssumme für Ihr Unternehmen. Diese Tarife bieten eine weltweite Deckung mit Ausnahme der USA und Kanadas, sind für einen unbegrenzten Nutzerkreis konzipiert und kommen ohne Selbstbeteiligung aus. Die Kostengestaltung erfolgt pro Drohne. Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für mehrere Drohnen ist selbstverständlich umsetzbar. Ab dem dritten Fluggerät wird ein Rabatt von 30% gewährt.

Kurzgefasst umfassen die wichtigsten Merkmale der R+V Drohnenversicherung:

  • Versicherungssummen zwischen 1 Million Euro und bis zu 5 Millionen Euro
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit, ausgenommen in den USA und Kanada
  • Es gibt keine Selbstbeteiligung
  • Eine Option zur Tarifaufwertung besteht nicht
  • Inklusive Haftpflichtversicherung für private Flüge
  • Gültig für Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 25 kg



Option 3: Gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherung des HDI

Die HDI ermöglicht den Zugang zu einem spezialisierten Drohnenportal, über das Sie mit Ihren persönlichen Login-Daten Zugriff erhalten. Dies erlaubt Ihnen, Ihren Vertrag eigenständig und zu jeder Zeit zu verwalten, einschließlich des Austauschs von Drohnen, der Änderung von Pilotendaten und dem eigenständigen Ausdruck aktualisierter Dokumente. Dies stellt einen bedeutenden Vorteil dar, besonders wenn es darauf ankommt, schnell zu agieren, um einen Auftrag termingerecht zu erfüllen.

Selbstverständlich hält auch die HDI verschiedene Tarife bereit, die sich nicht nur durch die Deckungssumme voneinander abheben, sondern auch die Möglichkeit bieten, mehrere Drohnen unter günstigen Bedingungen zu versichern.

Ein Überblick über die zentralen Leistungen der HDI Drohnenversicherung:


  • Versicherungssummen zwischen 1 und 10 Millionen Euro
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland und Europa
  • Es besteht keine Selbstbeteiligung
  • Möglichkeit zur Tarifaufwertung
  • Einschluss der Haftpflichtversicherung für private Flüge
  • Gültig für Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 25 kg





Was ist die gewerbliche Nutzung einer Drohne?

Die kommerzielle oder gewerbliche Nutzung einer Drohne definiert sich dadurch, dass die Drohne über den Bereich "Sport und Freizeit" hinaus eingesetzt wird. Nach dem deutschen Recht wird man mit jeglicher Nutzung einer Drohne, die nicht ausschließlich für sportliche oder freizeitliche Zwecke erfolgt, automatisch als gewerblich tätig eingestuft. Dazu zählen beispielsweise auch Aktivitäten wie das Veröffentlichen von Aufnahmen auf YouTube oder das Teilen von Bildern in sozialen Netzwerken.

Im Anschluss finden Sie Details zum gewerblichen Drohnenhaftpflichttarif, einschließlich der entsprechenden Beiträge sowie aller gesetzlich erforderlichen Produkt- und Kundeninformationen.

Mit dem Abschluss einer Kopterschutzversicherung erlangen Sie einen Versicherungsnachweis gemäß  § 106 LuftVZO (Luftverkehrs-Ordnung), der während des Fliegens stets mitzuführen ist.

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Abschluss einer Versicherung erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet ist.

Für eine Gesamtübersicht aller unserer gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherungen können Sie entsprechende Informationen hier einsehen.


vD-Tarif: Was ist insbesondere versichert?

  • Die gesetzliche Haftpflicht, die sich aus dem Besitz und dem gewerblichen Einsatz der versicherten Drohne bis zu einem maximalen Startgewicht (MTOM) von 25 kg ergibt, für Tätigkeiten in Forschung, Film und Fotografie.
  • Versicherungsschutz auf globaler Ebene, mit Ausnahme der Territorien der USA und Kanadas.
  • Fotografie- und Videoflüge.
  • Flüge in Innenräumen.
  • Teilnahme an Wettbewerben.
  • Autonomes Fliegen, solange es sich in Sichtweite befindet, manuelle Eingriffe möglich sind und eine behördliche Aufstiegsbewilligung bzw. -genehmigung vorliegt, die dies erlaubt.
  • Freies Fliegen auch abseits von Modellflugplätzen.
  • Flugbetrieb in kontrolliertem Luftraum – sofern eine entsprechende Aufstiegsgenehmigung erteilt wurde.
  • Unbegrenzter Kreis an Nutzern, die die Drohne bedienen dürfen.



vD-Tarif: Was ist insbesondere nicht versichert?

  • Verletzungen von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten (für derartige Fälle verweisen wir auf unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung).
  • Drohnen, die ein Abfluggewicht von über 25 kg aufweisen.
  • Flugoperationen außerhalb der direkten Sichtweite, wobei der Einsatz von Ferngläsern, On-Board-Kameras, Nachtsichtgeräten oder anderen technischen Hilfsmitteln wie Tablets, Smartphones oder Virtual-Reality-Brillen als unbemannte Flugobjekte angesehen werden und somit nicht als direkte Sichtweite gelten.
  • Starten in verbotenen Flugzonen, dazu gehören Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Unglücksstellen, Privatgrundstücke, das Berliner Regierungsviertel, Menschenmengen, militärische Objekte, Kraftwerke und Krankenhäuser.
  • Flugoperationen unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
  • Jede Art von militärischem oder polizeilichem Einsatz sowie Einsätze, die mit Waffen verbunden sind.
  • Ansprüche, die aufgrund der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne physische Sachbeschädigung entstehen.
  • Schäden an der Drohne selbst sind nicht versichert; hierfür bieten wir eine separate Kaskoversicherung an.
  • Gewerblich vermietete Drohnen sind von der Versicherung ausgeschlossen.

Wichtige Hinweise zum vD-Tarif

Die Regelungen zur Erlangung einer Aufstiegserlaubnis für Drohnen sind im § 20 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) festgelegt. Für den Einsatz solcher Drohnen muss demnach eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt und erteilt werden.

Entsprechend den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gelten diese Regelungen nicht nur für den öffentlichen Luftraum, sondern auch für den nicht öffentlichen Luftraum, einschließlich Indoor-Bereichen:

  • Der Betrieb der Drohne muss so erfolgen, dass die Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Schutz von Personen und Sachen, nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird.
  • Es ist verboten, Personen, Personengruppen oder Tiere direkt zu überfliegen oder anzusteuern.
  • Zwischen der Drohne und Dritten, sei es Personen oder Tieren, ist stets ein angemessener Sicherheitsabstand zu wahren, um Risiken und Gefahren zu vermeiden.

Spezialkonzept BOS Flüge & Agrardrohnen Versicherung im vD-Tarif

Im Rahmen unseres vD-Tarifs für gewerbliche Haftpflichtversicherungen bieten wir ein Spezialkonzept für Flüge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie für Agrardrohnen an. Dieser spezielle Zusatz lässt sich flexibel mit der gewerblichen Haftpflichtversicherung kombinieren, um den spezifischen Anforderungen und Risiken dieser Einsatzgebiete gerecht zu werden. Weitere Details zu diesem Angebot und wie es Ihre Bedürfnisse im Bereich der Sicherheit oder Landwirtschaft unterstützen kann, sind hier bzw. auf unserer Website zu finden.

Ist das Fliegen in kontrolliertem Luftraum versichert?

Es ist bestätigt, dass das Fliegen mit Drohnen im kontrollierten Luftraum ohne eine spezielle Freigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) gestattet ist, vorausgesetzt, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Regelungen beachtet werden. Wenn die Bedingungen, die von der DFS für eine generelle Erteilung der Fluggenehmigung in ihren 16 Kontrollzentren aufgeführt sind (siehe NFL 1-1023-17), erfüllt sind, besteht im Rahmen der Versicherungspolice Versicherungsschutz. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass sämtliche behördlichen Vorgaben, Auflagen und Gesetze strikt eingehalten werden. Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, sich über diese Anforderungen angemessen zu informieren.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass diese Erläuterung den Versicherungsnehmer nicht von der Pflicht befreit, eine allgemeine Aufstiegserlaubnis zu erlangen, die von den jeweiligen Landesregierungen erteilt wird. Die Sonderregelung der DFS (siehe NFL 1-1023-17) bezieht sich ausschließlich auf die DFS-Kontrollzentren, also alle Verkehrsflughäfen in Deutschland, und entbindet nicht von weiteren genehmigungsrechtlichen Erfordernissen.

Wann brauche ich eine gewerbliche Drohnen Versicherung?

Die Nutzung einer Drohne oder eines Kopters zu rein privaten Zwecken umfasst ausschließlich Aktivitäten zu Sport- und Freizeitzwecken, die möglicherweise bereits durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Solche rein sportlichen und freizeitlichen Aktivitäten können sowohl innerhalb als auch außerhalb von Modellflugplätzen stattfinden, obwohl sie häufig mit der Nutzung auf diesen Flugplätzen assoziiert werden. Jegliche Nutzung, die über diese rein privaten Sport- und Freizeitzwecke hinausgeht, muss als gewerbliche Tätigkeit betrachtet werden.

Gemäß der Luftverkehrsordnung wird eine Drohne oder ein Kopter, der lediglich für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird, als "Flugmodell" bezeichnet. Sobald jedoch eine gewerbliche Nutzung vorliegt, wandelt sich die Klassifizierung der Drohne in ein UAS (Unmanned Aircraft System). Ein UAS wird gesetzlich als Luftfahrzeug eingestuft und muss daher zwingend über eine entsprechende Versicherung verfügen – in diesem Kontext eine gewerbliche Drohnenversicherung.

Diese Unterscheidung findet darüber hinaus auch im Kaskobereich Anwendung. Wenn eine Drohne also nicht ausschließlich für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird, ist eine gewerbliche Drohnen Kasko Versicherung erforderlich. Im Unterschied zur Haftpflichtversicherung für Drohnen ist eine Kaskoversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Wer braucht eine Drohnen Versicherung?

In Deutschland ist jeder Drohnenpilot verpflichtet, seine Drohne zu versichern. Piloten, die ihre Drohne ausschließlich privat nutzen, könnten durch ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Es ist jedoch wichtig, dies vor dem ersten Flug zu überprüfen und gegebenenfalls zu einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnen Einschluss zu wechseln. Bei einer gewerblichen Nutzung der Drohne ist der Abschluss einer speziellen gewerblichen Drohnen Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Wir bieten passende und zugleich preisgünstige Tarife an.

Sind Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung?

Drohnen können durchaus in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein, allerdings hängt dies davon ab, ob der bestehende Tarif entsprechend aktuell ist. Es ist unerlässlich, vor dem Einsatz einer Drohne die eigene Haftpflichtversicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Drohne versichert ist. Sollte die Drohne nicht in Ihrer aktuellen Police abgesichert sein, bietet sich ein Wechsel zu einer Privathaftpflichtversicherung an, die explizit einen Drohneneinschluss beinhaltet. Für die gewerbliche Nutzung einer Drohne reicht eine private Haftpflichtversicherung allerdings nicht aus. In diesem Fall ist es notwendig, eine spezielle gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Verschiedene geeignete Tarife können Sie bei uns vergleichen und finden.

Was bedeutet gewerbliche Nutzung der Drohne?

Gewerbliche Nutzung einer Drohne umfasst klarerweise Flüge, die mit der Absicht der Gewinnerzielung durchgeführt werden, also solche, mit denen Einkommen generiert werden soll. Dies bezieht sich nicht nur auf den Flug an sich, sondern auch auf die Verwendung von dabei gewonnenem Bildmaterial, beispielsweise im Internet, in Anzeigen, Videos oder auf Flyern, sowie den Einsatz in Industrieanlagen oder innerhalb eines Betriebs bzw. einer Firma.

Weniger offensichtlich, aber ebenfalls als gewerblich eingestuft, gilt der Einsatz von Drohnen durch Universitäten für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten oder von Vereinen zu gemeinnützigen Zwecken. Obwohl diese Verwendungen auf den ersten Blick nicht kommerziell erscheinen mögen, werden die Drohnen hier nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt, sondern dienen einem spezifischen Ziel, weshalb sie rechtlich nicht mehr als Flugmodelle, sondern als UAS (Unmanned Aircraft Systems) behandelt werden. Folglich ist auch hier der Abschluss einer gewerblichen Drohnenversicherung erforderlich.

Auch Drohnen des Technischen Hilfswerks (THW), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie von Polizei und Feuerwehr müssen haftpflichtversichert sein. Je nach Vereinbarung mit der jeweiligen Behörde können diese Drohnen allerdings auch über die Gemeinde, das Land oder den Bund versichert sein, sodass möglicherweise keine separate Haftpflichtversicherung notwendig ist. Es wird empfohlen, dies mit dem Dienstherrn zu klären. Sollte eine spezielle Versicherung erforderlich sein, muss es sich um eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung handeln. Da diese Behörden und Organisationen häufig in Gebieten mit Flugverboten oder -beschränkungen operieren oder das Fliegen außerhalb der Sichtweite erforderlich ist, benötigen sie eine Drohnenversicherung, die solche Einsätze abdeckt. Für diese Zwecke bieten wir eine spezielle BOS- Versicherung an.

Zu beachten ist zudem, dass auch Indoor-Flüge einer Versicherungspflicht unterliegen.

Ist ein gewerblicher Versicherungsnachweis notwendig?

Ja, für gewerbliche Drohnenflüge ist ein Versicherungsnachweis gemäß § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) zwingend erforderlich, da Ihre Drohne als ein UAV (Unmanned Aerial Vehicle) klassifiziert wird. Diesen Nachweis müssen Sie stets bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen können. Alle von uns angebotenen gewerblichen Drohnenversicherungen erfüllen diese Anforderung und stellen den erforderlichen Versicherungsnachweis aus.

Die Policennummer Ihrer Drohnenhaftpflichtversicherung müssen Sie zudem beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Rahmen der Registrierung Ihrer Drohne angeben. Dies dient als Nachweis gegenüber der Behörde, dass Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne verfügen.

Welche Versicherungen versichern gewerbliche Drohnen Nutzung?

Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen bieten wir Versicherungslösungen von R+V, unsere eigenen vD-Tarife sowie Angebote von HDI an, die gezielt auf die Bedürfnisse von gewerblichen Drohnenpiloten zugeschnitten sind.

Bei allen drei Tarifoptionen darf das maximale Abfluggewicht der Drohne 25 kg nicht überschreiten. Zudem lässt sich die Versicherungssumme entsprechend dem individuellen Bedarf auswählen.

Was bedeutet Offene Pilotenklausel?

Die offene Pilotenklausel in Drohnenversicherungstarifen bietet Ihnen und Ihrem Gewerbe größtmögliche Flexibilität. Sie besagt, dass die gesetzliche Haftpflicht des Drohnenhalters – also beispielsweise Ihrer Firma oder Ihres Vereins – versichert ist. Der Halter ist für jeden von ihm bestimmten Drohnenpiloten haftbar. Das bedeutet, nicht die Piloten selbst sind versichert, sondern der Halter bzw. dessen Drohne. Sollte ein Pilot mit einer der Drohnen des Halters einen Schaden verursachen, so wird der Halter haftbar gemacht. Dies stellt jedoch kein Problem dar, da mit unseren Tarifen auch der Halter der Drohnen abgesichert ist.

Zur weiteren Absicherung und für den Umgang mit Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsämter können alle Drohnenpiloten namentlich in die Police eingetragen werden. Zusätzliche Piloten lassen sich kurzfristig und beitragsfrei in die Versicherung aufnehmen – jederzeit und auch dann, wenn dies für einen speziellen Auftrag notwendig sein sollte. Darüber hinaus sind auch Indoor-Flüge versichert und müssen durch eine entsprechende Police abgesichert sein.

Die private Nutzung der Drohne durch verschiedene Piloten ist ebenfalls mitversichert. Der Halter muss jedoch dem jeweiligen Piloten die Erlaubnis erteilen, die Drohne zu nutzen.

Sind die gewerblichen Drohnen Versicherungen nur in Europa oder weltweit gültig?

Unsere gewerblichen Drohnenversicherungen bieten Ihnen Flexibilität nicht nur in der Auswahl zwischen drei verschiedenen Haftpflichtversicherungsoptionen, sondern auch hinsichtlich des geografischen Geltungsbereichs Ihrer Versicherung. Sie können wählen, ob Ihre Versicherung ausschließlich in Europa gültig sein soll oder ob Sie eine weltweite Deckung bevorzugen, wobei zu beachten ist, dass die Territorien der USA und Kanadas standardmäßig ausgeschlossen sind.

Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf die USA oder Kanada ist jedoch auf Anfrage möglich. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Abdeckung für Sie die richtige ist, wird zunächst eine Deckung für Europa empfohlen. Sollte sich der Bedarf für eine weltweite Absicherung Ihrer Drohnen kurzfristig ergeben, können die meisten Policen entsprechend angepasst und erweitert werden.

Wie schnell erhalte ich meine Versicherungs Dokumente?

Bei Abschluss unserer Drohnenhaftpflichtversicherung, sei es im vD-Tarif oder bei einem Tarif der HDI, ist es möglich, die Versicherungsdokumente sehr schnell, innerhalb weniger Minuten, zu erhalten. Dies ermöglicht eine kurzfristige und unkomplizierte Abwicklung, ideal für Situationen, in denen es besonders schnell gehen muss.

Ist Ihre gewerbliche Drohnen Haftpflicht international anerkannt?

Sollten Sie Ihre Drohnen international einsetzen wollen, so benötigen Sie in vielen Ländern oftmals eine Genehmigung der entsprechenden Behörde. Meist reicht eine nationale Ja, unsere gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung ist international anerkannt. Wenn Sie planen, Ihre Drohne international zu nutzen, ist es oft erforderlich, eine Genehmigung der jeweiligen lokalen Behörde einzuholen. Eine nationale Versicherungsbestätigung, die lediglich die Versicherungssumme in Millionen Euro ausweist, ist für internationale Einsätze häufig nicht ausreichend.

Deshalb ist es sehr empfehlenswert, sich für eine internationale Versicherungsbestätigung zu entscheiden, die Sie automatisch beim Abschluss im vD-Tarif oder im HDI Tarif erhalten. Diese internationale Drohnenversicherungsbestätigung weist im internationalen Luftfahrtformat (ähnlich dem für Flugzeuge verwendeten) die Versicherung nach und gibt die versicherten internationalen Sonderziehungsrechte (SZR bzw. SDR) an. Diese sind im internationalen Luftverkehr die Basis für die Luftfahrtversicherung und belegen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR, was ungefähr 1 Million Euro entspricht.

Beinhalten Ihre gewerblichen Tarife Halterhaftpflicht und Gefährdungshaftung?

Ja, unsere angebotenen gewerblichen Tarife umfassen sowohl die Halterhaftpflicht als auch die Gefährdungshaftung. Diese Deckungen gewährleisten, dass die Versicherungen den Anforderungen der EU Drohnenverordnung vollständig entsprechen. Ein wesentlicher Vorteil unserer Tarife ist, dass sie ohne Selbstbeteiligung auskommen – ein Aspekt, der für Gewerbetreibende besonders wichtig sein kann. Darüber hinaus ist in den Tarifen auch die private Nutzung der Drohnen abgedeckt. Bitte beachten Sie dabei den Geltungsbereich der Versicherung, ob sie für Europa oder weltweit gilt, wobei die Territorien der USA und Kanadas standardmäßig ausgeschlossen sind.

Kann ich meine gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherung auch individuell anpassen?

Ja, es ist möglich, Ihre gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung individuell anzupassen, um sie optimal auf die spezifischen Anforderungen Ihres Geschäfts abzustimmen. Nach der Auswahl des Versicherungsunternehmens bieten sich Ihnen diverse Optionen, um den Versicherungsschutz genau zu konfigurieren.

Wichtige Faktoren bei der individuellen Anpassung Ihrer Versicherung umfassen nicht nur die Höhe der Deckungssumme in Millionen Euro, sondern auch Aspekte wie das Einsatzgebiet der Drohne, die Anzahl der zu versichernden Drohnen, sowie die gewünschte und notwendige Flexibilität bei der Nutzung. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, einen Versicherungsschutz zu erhalten, der genau auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Gewerbes zugeschnitten ist.

Wie viel kostet eine gewerbliche Drohnen Versicherung?

Die Kosten für eine gewerbliche Drohnenversicherung beginnen bei uns ab 97,99 € pro Jahr. Abhängig von speziellen Anforderungen oder besonderen Einsatzgebieten Ihrer Drohne können die Kosten allerdings variieren. Die Auswahl des passenden Tarifs richtet sich nach Ihren spezifischen Bedürfnissen und Wünschen, die Sie gerne individuell mit uns per Telefon oder Chat besprechen können, um die optimale Versicherungslösung für Ihr Gewerbe zu finden.

Welche gewerbliche Drohnen Versicherung ist die beste im Vergleich?

Unser Angebot umfasst drei Drohnen Haftpflichtversicherungen – R+V, HDI und unsere eigenen vD-Tarife – und stellt damit eine der umfassendsten und besten Versicherungsoptionen für Drohnen im gewerblichen Einsatz dar. Wir bieten Ihnen eine auf Ihr Gewerbe zugeschnittene Lösung mit hoher Flexibilität, schneller Abwicklung und bestmöglichem Schutz – und das alles ohne Selbstbeteiligung.

Die Entscheidung, ob die Tarife von R+V, HDI oder unsere vD-Tarife am besten für Sie geeignet sind, hängt von Ihren spezifischen Anforderungen an die gewerbliche Nutzung Ihrer Drohne(n) ab. Die benötigte Deckungssumme – ob 1 Million Euro, 3 Millionen Euro oder sogar 10 Millionen Euro –, der Bedarf an Flexibilität bei der Nutzung mehrerer Drohnen, Einsätze im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder in der Landwirtschaft, sowie die Vermietung von Drohnen, sind entscheidende Faktoren für die Auswahl des passenden Tarifs.

Wir empfehlen eine umfassende Beratung durch unser erfahrenes Team, um den für Ihre Bedürfnisse optimalen Versicherungsschutz zu finden. Wir stehen Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung und unterstützen Sie auch bei speziellen Anforderungen.

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